Krankengymnastik als Bewegungstherapie
Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie — sie kann zur Prävention, zur Unterstützung anderer Behandlungen, als eigenständige Therapie oder als Rehabilitationsmaßnahme verschrieben werden. Auf Rezepten wird die Abkürzung „KG“ verwendet.
Viele Maßnahmen innerhalb der Krankengymnastik erfordern die aktive Mitwirkung der Patienten. Deshalb gilt die Krankengymnastik weitestgehend als Bewegungstherapie — im Gegensatz zur manuellen Therapie, in der passive Behandlungsformen überwiegen.
Anwendungsbereiche
- Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen
- Haltungsfehler
- Rückenschmerzen
- Kreislauf- und Atemwegserkrankungen
zur Rehabilitation
- nach Knochenbrüchen
- nach Sportverletzungen
- nach Schlaganfällen und Herzinfarkten
- nach Operationen am Bewegungsapparat
- nach Gelenkersatzoperationen (künstliche Gelenke)
- nach Bandscheibenvorfall oder Lähmung
Krankengymnastik: Ein Teilbereich der Physiotherapie
“Krankengymnastik” wird manchmal fälschlich als Synonym für den Oberbegriff “Physiotherapie” verwendet. Das ist vor allem damit zu erklären, dass die meisten physiotherapeutischen Anwendungen der Krankengymnastik zuzuordnen sind. Außerdem wurde die Berufsbezeichnung “Krankengymnast/-in” 1994 in “Physiotherapeut/-in” geändert, um sie dem internationalen Sprachgebrauch anzupassen. Doch auch die physikalische Therapie (z.B. Thermo- und Ultraschallbehandlungen), die nicht der Krankengymnastik zugeordnet wird, ist Bestandteil der Physiotherapie.